Schadengutachten – von Hebel Ingenieurbüro

Schaden-gutachten

Unabhängige und Qualifizierte Kfz-Gutachten in Lüneburg: Ihre Experten für Schadensfeststellung und Schadenersatz.

Adresse

Stadtkoppel 21
21337 Lüneburg

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Öffnungszeiten

Montag - Freitag
von 8:30 - 18:00 Uhr
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Kfz-sachverständige für vollen Schadensersatz

Wichtig bei einem vorhandenen Schaden ist, dass erst die Einschaltung eines/einer qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in der Kombination mit einem Kfz-Gutachten zur vollen Schadenersatzleistung führt. Die Sachverständigen des von Hebel Ingenieurbüros sind unabhängig und neutral, da sie keinerlei Bindung zu einer Versicherung pflegen. Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie alle Umgebungskosten beziffert werden. Unsere Sachverständige listen Ihren Gesamtanspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Wir gewährleisten, dass der/die Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines/ihres Fahrzeugschadens
geltend machen kann. Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Sie sind in einen Unfall verwickelt?

Zusammengefasst sollten Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls folgende Schritte befolgen:

Notieren Sie:

  • Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten (Polizei bei Unklarheit oder Personenschäden hinzuziehen)

Fotografieren Sie:

  • Den Unfallort und die Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß
  • Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte und ähnliche Beweise
  • Fertigen Sie zusätzlich eine Skizze des Unfallhergangs an

Bestehen Sie darauf, einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen für die Begutachtung des Schadens einzuschalten; die Kosten hierfür sind Teil des Schadens und können geltend gemacht werden. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungsinterne Gutachten ein und beachten Sie, dass Ihnen eine Wertminderung zustehen kann, die der Sachverständige ermittelt.